Leistungssperre im Kanton Thurgau, Atupri verweigert Behandlung eines Patienten mit Hepatitis C

Aktuell beschäftigt uns beim SHCV ein Fall eines Familienvaters aus dem Kanton Thurgau. Er ist selbständig und konnte über längere Zeit wegen geschäftlichen Schwierigkeiten nur die Krankenkassen-Prämien für seine Frau und seine Kinder aber nicht für sich bezahlen. Dies führte dazu, dass er im Kt Thurgau auf der schwarzen Liste säumiger Krankenkassen-Prämien-Zahler landete und nur Notfall Behandlungen erhält.

Die Spital Thurgau AG verweigerte in der Folge die medizinisch angezeigte Hepatitis C-Therapie, obwohl diese Krankheit über die Jahre irreparable Schäden hinterlassen und letztendlich tödlich verlaufen kann. Der Mann suchte Hilfe bei unserer SHCV-Telefon-Hotline. Zum Glück erklärte sich in der Folge Dr. P.Bruggmann von Hepatitis Schweiz bereit den Patienten unentgeltlich zu behandeln.

Im Gegensatz zu einem ähnlichen Fall aus dem Kanton Solothurn bot der Kanton Thurgau keine Handhabe, den Mann für die Hepatitis C-Therapie von der schwarzen Liste zu nehmen. Die zuständige Chefbeamtin verwies Dr. Bruggmann an die Krankenkasse und den Rechtsweg. In der Folge bat er die Krankenkasse Atupri um die Erteilung einer Kostengutsprache trotz schwarzer Liste und verwies aufgrund der potentiellen gravierenden Folgen auf die Notfallsituation.

Atupri erteilte die Kostengutsprache und Dr. Bruggmann führte die Therapie im vergangenen Dezember durch. In der Folge lehnte es die Krankenkasse jedoch ab, die Rechnung (datiert im Januar) für das Medikament (30’000 CHF) zu begleichen. Sie verwies auf die schwarze Liste und nannte den Kanton Thurgau als zuständig.

Erst ein Telefonat mit der zuständigen Teamleiterin Leistungen von Atupri, in dem Dr. Bruggmann drohen musste, sich an die Medien zu wenden, erbrachte die mündliche Zusage, die Rechnung zu begleichen. Dies war vor vier Wochen, die Rechnung wurde bis heute aber nicht beglichen. Die Arbeitgeberin von Dr. Bruggmann, die Arud als Non-Profit NGO hatte im Dezember die Ausgaben für die Medikamente von 30’000 CHF, die bis heute nicht zurückbezahlt wurden. Die Leistungen von Dr. Bruggmann bis zur erteilten Kostengutsprache erfolgten pro bono. Atupri weigert sich diese Kosten für die Kontrollen unter und nach Therapie zu übernehmen.

Für uns ist dies ein klassischer Fall der zeigt, zu was die schwarzen Listen der Kantone führen können und mit welcher Willkür Krankenkassen agieren. Kleinere Praxen oder Apotheken könnten mit solch verzögerten Erstattungen von Medikamentenkosten Liquiditätsprobleme erhalten.

Siehe auch hepc.ch/leistungssperre/

Nachtrag vom 19.5.22: Nachdem sich die Sendung Kassensturz des Schweizer Fernsehens eingeschaltet und gedroht hat das Verhalten der Atupri in der Öffentlichkeit bekanntzumachen, hat die Kasse letztendlich eingelenkt und in der zweiten Maiwoche 2022 die Ausstände bezahlt. Wenden auch Sie sich bitte an den SHCV, wenn Sie ähnliche Probleme haben, damit wir Ihnen beistehen und Sie zu Ihrem Recht auf eine Hepatitis C Behandlung kommen können.

SHCV Kontakt

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