RECHTSHILFE FüR ABGEWIESENE PATIENTEN

Wie kann ich gegen meine Krankenkasse vorgehen, wenn sie sich weigert eine Kostengutsprache für Medikamente zu geben.

Eine rechtsgültige Verfügung verlangen von der Krankenkasse. Diese Verfügung kann immer verlangt werden, auch ohne ein Rekurs an die Kasse zu machen.

In weniger dringenden Fällen kann innert 30 Tagen bei der Krankenkasse Einsprache gemacht  und zusätzlich die  Ombutsfrau für die Krankenkassen eingeschaltet werden : https://www.om-kv.ch/  Wenn die Krankenkasse die Einsprache ablehnt, muss der Fall ans kantonale Sozialgericht weitergezogen werden. Das ist jetzt der Moment, bei uns um Hilfe nachzufragen. Schreiben Sie sofort ein Email an info@hepc.ch

 

Gibt es ein Urteil gegen eine Krankenkasse wegen der neuen HCV Medikamente?

Nein, nicht in der Schweiz..

Wie finde ich einen Anwalt?

Hier oder Email an info@hepc.ch

Was kostet ein Prozess gegen die Krankenkasse?

Zuerst mal nichts, bringt aber auch nichts weil man wahrscheinlich nicht Recht bekommt ohne Anwalt. Ein Prozess am Sozialgericht ist aber gratis in den meisten Kantonen.