Der SHCV interveniert beim Bundesamt für Gesundheit wegen der Verletzung des KVG durch die Krankenkasse Atupri

Die Krankenkasse Atupri weigert sich, trotz der erfüllten Limitatio, welche das BAG bezüglich den neuen Hepatitis C Medikamenten verhängt hat, einen Patienten mit einem schweren Leberschaden die dringend nötige Behandlung zu bezahlen.
Der behandelnde Arzt des Inselspitals Bern diagnostizierte eine HCV-Erkrankung mit Leberfibrose > F2 (mittels Fibroscan gemessene erhöhte Lebersteifigkeit von >7.5 kPa). Genau genommen hatte der Patient Werte zwischen 10.1 und 24.8 kPa, was auf eine schwere Leberschädigung hinweist.

Er stellte das Gesuch an die Kasse Atupri, die 12-wöchige Behandlung mit Zepatier (welche den HCV Virus mit allergrösster Wahrscheinlichkeit eliminiert und die fortschreitende Zerstörung der Leber aufhält) zu vergüten. Der Preis dieser Behandlung beträgt insgesamt 47‘690 Fr. Eine Heilung würde dem 38-jährigen Patienten mit grosser Wahrscheinlichkeit viele Lebensjahre schenken.
Es ist bekannt und umstritten, dass das BAG die Vergütung der teuren Medikamente limitiert hat. Damit eine Behandlung vergütet werden muss, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, so muss z.B. eine bereits weit fortgeschrittene Leberschädigung erwiesen sein. Dies ist bei diesem Patienten der Fall, das heisst die Krankenklasse Atupri ist gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und der vom BAG definierten Spezialitätenliste zur Vergütung der Behandlung verpflichtet.
Atupri hat sich bereits mehrmals geweigert, für Patienten, welche laut Limitatio ein Anrecht auf eine Therapie haben, die Kosten zu übernehmen. Konkret sind uns 4 aktuelle Fälle bekannt. Atupri verletzt vorsätzlich und wiederholt das KVG, und die verantwortlichen Stellen waren nicht bereit, mit uns zu sprechen. Das hat offenbar Strategie. Möglicherweise möchte Atupri erreichen, dass sich an Hepatitis-C erkrankte Personen bei anderen Kassen versichern lassen. Das Vorgehen von Atupri ist rechtswidrig und führt zu einer Aushöhlung der obligatorischen Krankenversicherung.
Der SHCV fordert das BAG auf, dringend zu intervenieren, und fordert bei einer Weigerung seitens Atupri den Entzug der Bewilligung für die Krankenkasse Atupri.

Weitere Auskünfte: Daniel Horowitz, daniel.horowitz@bluewin.ch, oder 079/3391859.
Daniel Horowitz (Präsident SHCV)

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