Die Krankenkasse CSS verweigert einer Patientin lebensrettende Therapie
MEDIENMITTEILUNG —– Trotz der Aufhebung der Limitatio verweigert die Krankenkasse CSS einer Patientin die Kostenübernahme für eine mit hoher Wahrscheinlichkeit lebensrettende Therapie. Die Patientin leidet unter Hepatitis C und hat eine bereits schwer geschädigte Leber mit Fibrosegrad 4, d.h. sie hat bereits eine Leberzirrhose.